ALLGEMEINE GESCHÄFTS-
BEDINGUNGEN MIT KUNDENINFORMATIONEN
AGB Floßvermietung Werder, Inhaber Dennis Roskosch – www.flossvermietungglindow.de
gültig ab 01. 02 2021
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden im Falle des Vertragsabschlusses über die Buchung eines Bootes online, telefonisch und vor Ort wirksam. Diese sind Inhalt des zwischen Inhaber Dennis Roskosch von Floßvermietung Werder „Vermieter“ genannt – und Ihnen nachstehend „Mieter“ genannt – zustande kommenden Vertrages. Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen daher sorgfältig durch!
1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalt
1.1 Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die mietweise Überlassung des Bootes. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen.
1.2 Zwischen Vermieter und dem/den Mieter(n) kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich deutsches Recht, und zwar in erster Linie die Bestimmungen dieses Vertrages, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag Anwendung finden. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
1.3 Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der
§§ 651a-l BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder direkt noch entsprechend Anwendung. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein.
1.4 Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und der Floßvermietung Glindow - Boote vollständig auszufüllenden und zu unterschreibenden Übernahme- und Rückgabeprotokolls.
2. Mindestalter, Führerschein
Das Mindestalter des Mieters und der Fahrer beträgt 16 Jahre. Die gültigen Führerscheine müssen, wenn erforderlich vorhanden sein. Der Mieter ist für die Gültigkeit seines Führerscheins selbst verantwortlich.
3. Mietpreise, Versicherungen
3.1 Als Mietpreis gelten grundsätzlich die Preise aus der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste, sofern nicht ein besonderer Preis vereinbart ist und die Mietpreisvereinbarung nicht auf einem offensichtlichen Irrtum beruht. Bei der Preisberechnung werden die unterschiedlichen Saisonzeiten berücksichtigt.
3.2 Die Mietpreise beinhalten: die in der Rechnung, Mietvereinbarung und Übergabeprotokoll beschriebenen Leistungen, Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit Deckung für Sach- und Vermögensschäden sowie für Personenschäden. Wartungsreparaturen, die während der Mietzeit anfallen, soweit diese nicht auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind. Kraftstoff- und Betriebskosten gehen zulasten des Mieters.
3.3 Die Fahrzeuge werden vollgetankt übergeben. Kosten für Kraftstoff werden nach Verbrauch bzw. pauschal nach dem Stationstagespreis berechnet.
3.4 Die Mietpreise gelten stets ab Mietstation bis zur Rücknahme durch die Mietstation. Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit berechnen wir pro angefangener Stunde 40,00 Euro höchstens jedoch für jeden verspäteten Tag den Gesamttagespreis und geben an Sie eventuelle Schadenersatzansprüche weiter, die der Nachfolgemieter oder andere Personen uns gegenüber wegen einer verspäteten Bootsübernahme geltend machen. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch.
3.5 Bei Bootsrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen, es sei denn, das Boot kann anderweitig vermietet werden. Gemäß der jeweils gültigen Preisliste ist die vorgegebene Mindestmietdauer während bestimmter Reisezeiten zu beachten.
3.6 Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden.
3.7 Kaution in Bar. Das Benzin wird nach Verbrauch abgerechnet. Die Endreinigung entfällt wenn Sie das Boot wieder Besenrein, genutztes Geschirr gespült und WC gereinigt zurückgeben.
4. Reservierung, Rücktritt und Umbuchung
4.1 Bootsreservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter und ausschließlich für Fahrzeuggruppen, nicht für Fahrzeugtypen verbindlich.
4.2 Nach Erhalt der schriftlichen Reservierungsbestätigung ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung zu leisten. Die Reservierung ist dann für beide Seiten verbindlich. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden. Der restliche Mietpreis ist spätestens unmittelbar vor Mietbeginn fällig.
4.3 Bei Rücktritt von der verbindlichen Reservierung durch den Mieter werden folgende Stornogebühren fällig: bis zu 50 Tage vor Reiseantritt 10 % des Mietpreises; vom 49. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Mietpreises; ab 14. Tag 80 % des Mietpreises; am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeugs: 90 % des Mietpreises.
Dem Mieter steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.
4.4 Die dem Mieter bestätigte Reservierung kann von diesem bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn umgebucht werden, soweit freie Kapazitäten vorhanden sind. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro pro Umbuchung berechnet. Eine eventuell anfallende Stornogebühr wird immer von der ersten bestätigten Reservierung ausgehend berechnet. Spätere Umbuchungen sind, soweit überhaupt möglich, nur nach Rücktritt zu den Bedingungen unter Ziffer 4.3 und anschließender Neubuchung möglich.
5. Zahlungsbedingungen, Kaution
5.1 Die Kaution muss entweder mit dem restlichen Mietpreis vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters gebührenfrei für den Empfänger eingegangen sein oder bei Fahrzeugübernahme gebührenfrei hinterlegt werden. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 10 Tage bis zum Anmietedatum) werden Kaution und voraussichtlicher Mietpreis sofort fällig.
5.2 Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Bootsrückgabe und nach erfolgter Endabrechnung durch die
Floßvermietung Glindow rückerstattet. Alle anfallenden Extras werden bei Rückgabe der Boote verrechnet.
5.3 Tiere sind an Board erlaubt.
5.4 Kommt der Mieter mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, werden Verzugszinsen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben. Der Mieter kann einen geringeren Verzugsschaden nachweisen.
6. Haftung, Vollkaskoschutz, Abschleppen
6.1 Schäden, die während der Mietzeit bei der Nutzung entstehen, trägt der Mieter in vollem Umfang, soweit diese nicht durch eine entsprechende Versicherung abgedeckt sind. Die Selbstbeteiligung kann nicht ausgeschlossen werden.
6.2 Die Haftung des Mieters ist auch bei von ihm zu vertretenden Schäden auf die in Ziffer 6.1 genannten Höchstbeträge beschränkt.
6.3 Zur Vermeidung einer Kostenerhöhung durch die Schadensfeststellungskosten legt der Vermieter dem Mieter bei Unfallschäden auf Verlangen zunächst Musterrechnungen für entsprechende Schäden vor.
6.4 Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit haftet der Mieter in vollem Umfang selbst.
6.5 Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziffer 8 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles gehabt. Der Mieter haftet ebenso unbeschränkt für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer (Ziffer 9) oder zu verbotenem Zweck (Ziffer 10) durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind. Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.
6.6 Der Mieter haftet für sämtliche von Dritten gegenüber ihm bzw. des Vermieters geltend gemachten Schäden, die der Mieter dritten während der Nutzung des Mietgegenstandes zugefügt hat.
6.7 Bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden (z.B. unsachgemäßer Umgang, Unaufmerksamkeit, Trunkenheit) haftet der Mieter neben den direkten Bootsschäden auch für Schadennebenkosten (z.B. Abschleppkosten, Ausfall der Boote wegen Reparatur, Sachverständigenkosten). Diese können gegebenenfalls auch nachträglich in Rechnung gestellt werden.
6.8 Kommt es zu einem Einsatz welcher vom Kunden verursacht wird (unkorrekte Handhabung) so wird bzw kann dieser in Rechnung gestellt werden.